Allgemeine Geschäftsbedingungen der SLL Automotive Group GmbH
I. Allgemeines, Rechtsverbindlichkeit der AGB, Definitionen
1. Die SLL Automotive Group GmbH („2trde“) ist Entwickler und Inhaber der Rechte an einer webbasierten Plattform („Plattform“) und einer Softwareanwendung („Software“) zur Verwaltung und Vermarktung des Bestandes an gebrauchten Kraftfahrzeugen („Fahrzeuge“). 2trde ermöglicht den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen über die Plattform im Rahmen von Online-Auktionen und bietet die Nutzung der Plattform und der Software sowie bestimmter Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Im Rahmen der Online Auktionen wird zwischen dem Verkäufer eines Fahrzeuges („Einlieferer“) und dem Auktionshaus („Auktionshaus“) oder einem KFZ-Händler („Partnerhändler“) ein Kaufvertrag über das zu versteigernde Fahrzeug geschlossen. Besteht zwischen Einlieferer und 2trde ein entsprechender Rahmenvertrag, kommt der Kaufvertrag zwischen der 2trde – Remarketing GmbH („Remarketing GmbH“), einer Tochtergesellschaft von 2trde, und dem Auktionshaus oder dem Partnerhändler zustande, der unter der Bedingung steht, dass das Fahrzeug in derselben Auktion an ein Auktionshaus oder einen Partnerhändler versteigert wird. Tritt die Bedingung ein, wird die Remarketing GmbH somit Kaufvertragspartei.
2.Diese AGB gelten für alle sich aus Online – Auktionen ergebenden Rechtsbeziehungen, somit für die Rechtsbeziehungen zwischen 2trde und Einlieferern, 2trde und Auktionshäusern, 2trde und Partnerhändlern sowie für die Rechtsbeziehungen zwischen Einlieferern und der Remarketing GmbH. Sie gelten des Weiteren für die Rechtsbeziehungen zwischen Einlieferern und Auktionshäusern sowie Einlieferern und Partnerhändlern und schließlich für die Rechtsbeziehungen zwischen Partnerhändlern und Auktionshäusern. Sie gelten darüber hinaus für sämtliche Rahmenverträge, die zwischen 2trde und Einlieferern, Auktionshäusern und Partnerhändlern geschlossen werden sowie auch für alle anderweitig durch 2trde vermittelten Verkäufe von Fahrzeugen.
3. Die Nutzung der Plattform und der Software von 2trde ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet.
4. Diese AGB sind auf der Website von 2trde druckfähig hinterlegt. Mit Ihrer Registrierung erkennen die Nutzer (Einlieferern, Auktionshäusern und Partnerhändlern) („Nutzer“) von Plattform und Software diese AGB an.
5. 2TRDE behält sich Änderungen der AGB, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Solche Änderungen werden auf der Website von 2trde veröffentlicht und auf diese Weise Nutzern zur Kenntnis gebracht. Sie gelten als angenommen, wenn Nutzer diese nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung auf der Website von 2trde widersprechen. Nutzer werden im Rahmen der Veröffentlichung von Änderungen der AGB nochmals auf die 4-wöchige Widerspruchsfrist hingewiesen und gleichermaßen darauf, dass die geänderten AGB gültig werden, wenn ihnen nicht innerhalb der 4-Wochenfrist schriftlich widersprochen wird.
6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen von Einlieferern und Auktionshäusern gelten nur dann und insoweit, als 2trde diesen schriftlich. z.B. durch Abschluss eines Rahmenvertrages zugestimmt hat. Soweit mit einem Einlieferer oder einem Auktionshaus ein Rahmenvertrag besteht, kann dieser Vereinbarungen enthalten, die im Falle einer Abweichung von den Regelungen dieser AGB Vorrang haben.
II. Anmeldung, Registrierung und Zugang zur Plattform
1. Die Nutzung der Plattform erfordert eine Anmeldung und Registrierung durch die Nutzer.
2. Anmeldeberechtigte sind natürliche und juristische Personen. Nutzer haben sich bei der Anmeldung durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges/Gewerbescheines und gültigen Personalausweises zu legitimieren. Bei juristischen Personen ist die Vorlage des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3. Nutzer haben bei ihrer Anmeldung ihre vollständige Unternehmensbezeichnung, ihre Adresse, eine Bankverbindung und ihre E-Mail-Adresse sowie sonstige von 2trde abgefragten Angaben vollständig und korrekt anzugeben. Zudem sind sie verpflichtet, bei ihrer Anmeldung ihre gültige Steuernummer und/oder ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitzuteilen. Für Nutzer aus einem Land innerhalb der EU ist die Mitteilung über die ihnen erteilte gültige USt – IdNr. zwingend erforderlich. Die Steuernummer und/oder USt. – IdNr. werden für die Vertragsbeziehung mit 2trde verwandt, solange diese nicht von den Nutzern schriftlich widerrufen wird.
4. Nutzer aus einem Land außerhalb der EU sind verpflichtet, bei ihrer Anmeldung eine von dem für sie zuständige Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über ihre Unternehmereigenschaft vorzulegen. Das Ausstelldatum dieser Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
5. Die Anmeldung des Nutzers stellt ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages bezüglich Plattform und Software von 2trde dar. 2trde behält sich vor, den Vertragsschluss nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der Nutzungsvertrag für die Plattform und die Software kommt erst mit Annahme durch Freischaltung auf https://app.2trde.com und Anlage eines Nutzerkontos („Account“) zustande.
6. Nutzer sind verpflichtet, alle bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten ändern, müssen die Angaben unverzüglich angepasst werden. Im Falle unzutreffender Angaben ist 2trde jederzeit berechtigt, den Account und den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
7. Sofern Nutzer ihren Account löschen, bedarf dies einer schriftlichen Mitteilung an 2trde. Nach Eingang dieser Mitteilung wird 2trde alle aktiv eingegebenen Daten und Inhalte löschen, soweit diese nicht Teil einer aktiven oder beendeten Auktion sind und für andere Auktionsteilnehmer noch sichtbar sein müssen (z.B. Auktionsparameter, Fahrzeugdaten). Passiv gewonnene Daten (z.B. die Anzahl erledigter Aufträge) sowie transaktionsbezogene Daten und interne Vorgänge, wie z.B. Vorgänge der Buchhaltung bleiben gespeichert, werden aber nicht mehr angezeigt.
8. Die Nutzer stellen sicher, dass ihre Accounts ausschließlich von ihnen bzw. von berechtigten Personen genutzt werden. Sie sind verpflichtet, alle Zugangsdaten und Passwörter vertraulich zu halten. Sie haften für jede Nutzung des Passwortes und sind für alle Handlungen verantwortlich, die im Rahmen der Verwendung der Accounts vorgenommen werden. Wenn die Vermutung besteht, dass das Passwort entwendet wurde oder Dritte unberechtigterweise Zugriff auf den Account hatten oder haben können, sind die Nutzer verpflichtet, 2trde unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und die betroffenen Zugangsdaten (einschließlich des Passwortes) unverzüglich zu ändern. Die Nutzer tragen die Verantwortung für jede Nutzung der Dienste von 2trde mittels Ihrer Zugangsdaten bis 1 Werktag nach einer solchen Mitteilung einschließlich sämtlicher unmittelbarer oder mittelbarer Folgen. Eine Haftung von 2trde, insbesondere wegen des Verlustes des Passwortes oder anderer Informationen ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung aus Ziffer XIII dieser AGB.
9. Ist der Nutzer ein Auktionshaus, ist nur das Anlegen eines Accounts zulässig. Der Account ist nicht übertragbar. Ist der Nutzer ein Einlieferer, können mehrere Accounts mit unterschiedlichen Funktionen und Berechtigungen angelegt werden.
10. Die in einem Account hinterlegten Daten bezüglich des oder der Berechtigten, wie Name, Telefon, Anschrift, Login, Passwort, Kontodaten und Informationen über den Lagerplatz und der Ansprechpartner können vom Nutzer selbstständig bearbeitet werden.
11. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung der Onlineplattform besteht nicht. 2trde ist berechtigt, die Zulassung ohne Angaben von Gründen zu verweigern, bzw. zu entziehen. Eine Zulassung wird insbesondere bei falschen Angaben bei der Registrierung, Missbrauch der Dienste von 2trde, Verletzung von Rechten Dritter, Verzug/Nichterfüllung von vertraglichen Leistungspflichten, einem Insolvenz – oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Nutzers oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse verweigert bzw. entzogen.
12. Üblicherweise wird die vertragliche Beziehung zwischen 2trde und dem Nutzer durch Abschluss eines Rahmenvertrages im Zuge des Registrierungsprozesses geregelt.
13. Beabsichtigt der Nutzer von der zulässigen Möglichkeit Gebrauch zu machen, seinen Account abzumelden, hat er bei Bestehen eines Rahmenvertrages die hierin vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfristen zu beachten.
14. Der Nutzer hat 2trde sämtliche Schäden zu ersetzen, die dieser aus einer Haftung aus § 25 e des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet aufgrund einer von dem betreffenden Nutzer nicht entrichteten Steuer entstehen.
III. Rechtliche Stellung von 2trde
1. Mittels Plattform und Software versteigert 2trde Fahrzeuge im fremden Namen und auf eigene Rechnung. 2trde zieht den Kaufpreis zuzüglich Käufergebühr im eigenen Namen ein. Der Einlieferer tritt 2trde alle Rechte aus dem mit dem Auktionshaus oder dem Partnerhändler geschlossenen Kaufvertrag ab. 2trde nimmt die Abtretung hiermit an. 2trde wird dem Auktionshaus oder dem Partnerhändler den Namen des Einlieferers im Falle einer berechtigen Reklamation bekannt geben, sofern das Auktionshaus oder der Partnerhändler dies schriftlich verlangen.
2. 2trde wird selbst nicht Vertragspartei der über die Plattform abgeschlossenen Kaufverträge.
3. 2trde behält sich das Recht vor, ihre angebotenen Leistungen oder Teile hiervon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Leistungen auszutauschen. Ein Anspruch des Nutzers auf Beibehaltung bestimmter Leistungen besteht nicht.
IV. Pflichten des Einlieferers
1. Der Einlieferer hat das zu vermarktende Fahrzeug zutreffend und vollständig zu beschreiben. Er muss alle für die Kaufentscheidung im Verkehr als wesentlich angesehenen Eigenschaften und Merkmale sowie Mängel wahrheitsgemäß auf der Plattform angeben. Hierzu zählen insbesondere folgende Angaben:
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN-Nr.)
- Datum der Erstzulassung
- Anzahl der Halter
- vorherige Nutzung/Herkunft des Fahrzeuges (z.B. Re-Import)
- Ausstattung
- Mindestpreis
- Angaben zur Regel -oder Differenzbesteuerung
- Laufleistung
- Unfall-/Vorschäden
Unfall-/Vorschäden sowie technische Defekte hat der Einlieferer detailliert und umfassend anzugeben. Er hat zu garantieren, dass das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher ist. Sollte das Fahrzeug nicht fahrbereit und/oder verkehrssicher sein, hat er dies auf der Plattform ausdrücklich anzugeben.
2. Sofern Fahrzeugdaten über externe Dienstleister, wie Gutachter, erstellt werden, gibt es für den Zugriff auf diese Daten drei Möglichkeiten:
- der Einlieferer legt 2trde als registrierten Nutzer seines Gutachten – Accounts an,
- der Einlieferer bevollmächtigt 2trde mit einer Nutzungsrechtserklärung für seine jeweilige Kundennummer des Webservices oder ähnlicher Services der Gutachterorganisation zum Zugriff auf und Austausch der Gutachten – Daten (Zustandsberichte, Fotos, Minderwertgutachten, etc.),
- der Einlieferer stellt 2trde nach Maßgabe der Gutachterbedingungen die bestehenden Server – Login-Daten des Einlieferers zur Verfügung.
3. Alle wesentlichen Angaben zu einem Verkauf eines Fahrzeuges werden im Log des Kunden und der Auktion gespeichert. Hierzu zählen auch die Fristen für die rechtzeitige Bereitstellung der Fahrzeugdokumente sowie für die Bereitstellung des Fahrzeuges nach Zahlungseingang. Der Einlieferer haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Auktions-Log und Kunden-Log gespeicherten Angaben sowie für die Einhaltung der Fristen. Nachteile oder ein eingetretener Schaden wegen unrichtiger oder unterlassener Angaben sowie verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen ausschließlich zulasten des Einlieferers.
4. Soweit die Fahrzeugbeschreibung des Einlieferers Fahrzeugdaten des Herstellers, z.B. über eine DAT-Abfrage, enthalten und diese Fahrzeugdaten von den vom Einlieferer eingegebenen Daten abweichen, sind die Angaben des Einlieferers maßgeblich. Ergeben sich aus den auf der Plattform eingestellten Fotos des Fahrzeuges Abweichungen zu den schriftlichen Angaben des Einlieferers sind die Fotos des Fahrzeuges maßgeblich.
5. 2trde ist berechtigt, ein Fahrzeug von der Teilnahme an einer Auktion auszuschließen, insbesondere wenn 2trde feststellt, dass die Angaben des Einlieferers nicht mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs übereinstimmen. Eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Angaben des Einlieferers hat 2trde nicht. Die Beschreibung und Fotografien eines Fahrzeuges dürfen keine Werbung für andere Fahrzeuge enthalten.
6.Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug in seinem uneingeschränkten Eigentum steht oder, wenn es nicht in seinem Eigentum steht oder sonst mit Rechten Dritter belastet ist, er berechtigt ist, das Fahrzeug zu verkaufen.
7. Der Einlieferer verpflichtet sich, bei 2trde eingestellte Fahrzeuge nicht anderen Vermarktungsplattformen bzw. nicht auf anderen Vermarktungswegen anzubieten. Es ist ihm auch nicht gestattet, während der Laufzeit einer Auktion selbst oder durch einen Dritten Gebote auf ein von ihm eingestelltes Fahrzeug abzugeben.
8. Nach Verkauf eines Fahrzeuges hat der Einlieferer an 2trde eine Rechnung über den Kaufpreis zu erstellen, das Fahrzeug mit Fahrzeugpapieren, sämtlichen Schlüsseln und etwaigen Zubehör unter Angabe des Standortes im 2trde System zur Abholung bereitzustellen und gegen Vorlage einer Abholvollmacht an den Käufer oder an ein mit der Abholung beauftragtes Transportunternehmen herauszugeben. Auf Weisung und nach Absprache mit 2trde hat der Einlieferer die Fahrzeugdokumente an eine von 2trde genannte Adresse zu versenden.
Dabei hat der Verkäufer die von ihm auf der Plattform in der Auktion angegeben Fristen zu beachten und einzuhalten.
9. Wird die Einlieferung eines Fahrzeuges vom Einlieferer rückgängig gemacht oder das Fahrzeug von 2trde von einer Auktion ausgeschlossen, weil die Angaben des Einlieferers nicht mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs übereinstimmen, berechnet 2trde dem Einlieferer die sich aus dem Rahmenvertrag oder der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Gebühren.
V. Leistungen, Pflichten von 2trde
1. 2trde stellt Einlieferern, Auktionshäusern und Partnerhändlern die Plattform und die Software am Zugangspunkt des Rechenzentrums von 2trde zur Verfügung („Leistungsort“).
2. 2trde gewährleistet nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste, bemüht sich aber, eine Verfügbarkeit von 99,00 % zu erreichen. Aus technischen oder betrieblichen Gründen ist eine zeitweilige Beschränkung der Verfügbarkeit möglich. Dies kann insbesondere im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, der Sicherheit oder Integrität der Datenverarbeitungssysteme oder wegen der Durchführung technischer Maßnahmen, die zur ordnungsgemäßen oder verbesserten Leistungserbringung erforderlich sind, der Fall sein. 2trde wird dabei die berechtigten Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.
2. Zu folgenden Zeiten ist die Verfügbarkeit der Dienste von 2trde nicht garantiert:
- tägliche Wartungen (Updates und Upgrades) von 20:00 – 22.00 Uhr – regionaler Zeit,
- angekündigte Wartungen
- die Ankündigung erfolgt mit einem Vorlauf von mindestens zwei Arbeitstagen,
- aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von 2trde liegen.
3. 2trde behält sich vor, das Datenvolumen von Einlieferern für die Einspielung von Daten (einschließlich Fotos und Zustandsinformationen) zeitweise oder dauerhaft zu begrenzen, insbesondere sofern dies aus technischen Gründen, wie der Aufrechterhaltung oder Optimierung der Dienste, erforderlich ist. 2trde sichert daher kein Mindestvolumen von Speicherkapazität zu.
4. 2trde stellt den Einlieferern eine Aufnahme – App Verfügung, mit der diese mittels einer Smartphone-Applikation alle verkaufsrelevanten Fahrzeuginformationen, wie Zustand, Ausstattung und Fotos digital hinterlegen können. 2trde stellt sicher, dass alle hinterlegten Fahrzeugdaten in den Account der Einlieferer auf die Plattform übertragen werden.
5. 2trde bietet den Einlieferern die Nutzung eines „Indikators“ an, der diese dabei unterstützt, möglichst vollständige und aussagekräftige Angaben zu den Fahrzeugen zu machen. Hierbei erfolgt keine Prüfung der Aktualität, Plausibilität, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der übermittelten Inhalte und Daten und 2trde übernimmt für diese keine Haftung.
6. Auktionshäuser erhalten zur Freischaltung von 2trde eine Dokumentation mit den erforderlichen technischen Details bezüglich des Daten – und Gebotsaustausches sowie einen Musterdatensatz mit allen Datentypen, die in der Kommunikation zwischen Auktionshaus und 2trde übermittelt werden.
Vor erstmaliger Freischaltung erfolgt ein Testlauf.
7. 2trde bietet den Nutzern in dem Zeitraum Montags bis Freitags zwischen 9:00 – 17:00 Uhr (MEZ) einen Support für technische Fragen oder bei Fehlermeldungen an.
An gesetzlichen Feiertagen am Sitz von 2trde (derzeit München) steht dieser Support nicht zur Verfügung.
Supportanfragen können per Telefon, per E-Mail oder per Chat-Funktion auf der Plattform gestellt werden. 2trde wird die Supportanfragen prüfen und den Nutzern einen Lösungsvorschlag unterbreiten. 2trde ist nicht verpflichtet, Fragen von Nutzern zu beantworten, die Leistungen betreffen, welche nicht zum Vertragsgegenstand gehören.
8. Soweit Nutzer von 2trde weitere Leistungen, wie Consulting, Customizing, Implementierung und Reporting in Anspruch nehmen möchten, sind dazu Konditionen in Einzelverträgen zu vereinbaren.
9. 2trde bietet dem Verkäufer nach gesonderter Vereinbarung eine Preis-Indikation an, die, basierend auf den Angaben des Fahrzeugs (ggf. FIN), einen B2B-Verkaufspreis errechnet und der über digitale Schnittstellen übermittelt wird. Die Vergütung von 2trde wird in einem separaten Vertrag geregelt.
VI. Kaufvertrag und Abwicklung
1. Mittels der zur Verfügung gestellten Software versteigert 2trde die Fahrzeuge im fremden Namen und auf eigene Rechnung. Mit dem Zuschlag in einer Auktion an den Höchstbietenden kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer – bzw. bei Bestehen eines Rahmenvertrages – zwischen der Remarketing GmbH und dem Käufer zustande. Bei Bestehen eines Rahmenvertrages regelt dieser die detaillierten Abläufe.
2. Soweit der Einlieferer einen Mindestpreis festgelegt hat und 2trde das Fahrzeug unter dem von dem Einlieferer festgelegten Mindestkaufpreis verkauft, erfolgt dieser Verkauf unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers. Diese kann telefonisch oder aber auch über das 2trde – System erteilt werden. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, kommt der Kaufvertrag nicht zustande. 2trde kann sodann über das 2trde -System oder telefonisch in Abstimmung mit dem Einlieferer einen Kaufvertrag mit dem Käufer zu einem anderen Kaufpreis schließen. Der Einlieferer ist 24 Stunden nach dem Zuschlag unter Vorbehalt an sein Angebot gebunden. Eine Verlängerung dieser Frist ist in Absprache mit dem Einlieferer möglich.
3. Der von dem Käufer zu zahlende Kaufpreis für das verkaufte Fahrzeug setzt sich aus dem Zuschlagspreis und der Käufergebühr zusammen.
4. Mit dem Zuschlag in einer Auktion oder dem Abschluss eines Kaufvertrages durch Nachverhandlung mit Einlieferer und Käufer tritt der Einlieferer seine Kaufpreisforderung gegen den Käufer/die Remarketing GmbH an die diese Abtretung annehmende 2trde ab.
5. 2trde zieht den Kaufpreis im eigenen Namen und auf fremde Rechnung und die Käufergebühr im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein, ohne Kaufvertragspartei zu werden. Die Zahlung der Rechnung ist sofort fällig und bedarf keiner Mahnung (§ 286 Nr. 3 BGB).
6. Das Eigentum des Einlieferers an dem ersteigerten Fahrzeug geht erst nach vollständigem unwiderruflichem Eingang des Kaufpreises auf dem Konto von 2trde auf den Käufer über.
7. Die Kaufpreiszahlung von 2trde an den Einlieferer ist nach Rechnungsstellung durch den Einlieferer an 2trde/die Remarketing GmbH zwei Bankarbeitstage nach Eingang der Zahlung des Käufers bei 2trde vorzunehmen.
8. 2trde ist berechtigt, von dem nach Verkauf eines Fahrzeuges und nach Rechnungsstellung des Einlieferers an diesen zu zahlenden Kaufpreis ihre Gebühren in Abzug zu bringen.
9. Soweit ein Käufer aufgrund einer von 2trde zu vertretenden falschen oder fehlenden Datenübermittlung berechtigterweise von einem Kaufvertrag zurücktritt, kann der Verkäufer das Fahrzeug mit vollständigen und korrekten Fahrzeugdaten unentgeltlich in eine weitere Auktion einstellen.
10. 2trde übernimmt die Rechnungsstellung an den Käufer und das Inkasso, nicht aber das Inkassorisiko für den Einlieferer. Verweigert der Käufer die Zahlung und Abnahme des Fahrzeuges, ist 2trde auf der Grundlage der Abtretungsvereinbarung mit dem Einlieferer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Bei Bestehen eines Rahmenvertrages ist in einem solchen Fall 2trde auf der Basis einer Abtretungsvereinbarung mit der Remarketing GmbH berechtigt, von dem zwischen der Remmarketing GmbH und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
11. In beiden Fällen entscheidet der Einlieferer über eine erneute Einlieferung des Fahrzeuges in eine weitere Auktion. Wird das Fahrzeug in eine weitere Auktion eingestellt, berechnet 2trde dem Einlieferer eine weitere Verkaufsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste/des Rahmenvertrages.
12. Für einen Zahlungsausfall oder Schadensersatz wegen Mindererlöses und entstandener Kosten haftet ausschließlich der Käufer. Eine Haftung von 2trde ist ausgeschlossen.
13. Stellt der Einlieferer ein Fahrzeug irrtümlich zu einem falschen Mindestpreis ein oder gibt das Auktionshaus während der Auktion irrtümlich ein falsches Gebot ab, so besteht die Möglichkeit, dies 2trde über die Plattform oder anderen schriftlichen Kommunikationskanälen zu melden. Die Frist zur Meldung beträgt 24 Stunden nach Festlegung des Mindestpreises oder Abgabe eines falschen Gebotes. Die Meldung muss vor Auktionsende vorliegen. 2trde wird sodann den Mindestpreis oder das Gebot stornieren, wenn bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände deutlich wird, dass die Abgabe des Mindestpreises oder des Gebotes tatsächlich irrtümlich erfolgte. Eine Stornierung des Mindestpreises hat zur Folge, dass der Einlieferer einen neuen Mindestpreis festlegen muss.
14. Wird 2trde ein solcher Irrtum nach Abschluss einer erfolgreichen Auktion gemeldet, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Einlieferern und Käufern bleibt nur die Möglichkeit der Anfechtung gemäß den §§ 118, 119 ff BGB.
15. Während einer laufenden Auktion ist die Stornierung eines Fahrzeugangebotes durch den Einlieferer grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, das Verlangen des Einlieferers auf Stornierung beruht auf einem wichtigen Grund (z. B. wesentliche Verschlechterung oder Untergang eines Fahrzeuges nach Auktionsbeginn). Der Einlieferer hat auf Verlangen von 2trde das Vorliegen des wichtigen Grundes nachzuweisen. Bei einer Stornierung berechnet 2trde dem Einlieferer eine Gebühr gemäß Rahmenvertrag.
VII. Verkauf von Fahrzeugen innerhalb der EU/außerhalb der EU
1. Bei einem Verkauf von Fahrzeugen, die aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden, ist der Kaufpreis netto zu zahlen. Zusätzlich berechnet 2trde einen Sicherheitseinbehalt in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser wird dem Käufer erstattet, sobald er nachgewiesen hat, dass das von ihm gekaufte Fahrzeug aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt worden ist.
2. Hierzu hat der Käufer aus einem Drittland (außerhalb der EU) 2trde eine Ausfuhrbescheinigung des Grenzzollamtes des Drittlandes mit dem Vermerk über die Ausfuhr vorzulegen.
3. Der Käufer aus einem EU-Land hat den Nachweis über die Ausfuhr eines Fahrzeuges in ein anderes EU-Land mittels einer Gelangenheitsbestätigung zu führen.
4. Erbringt der Käufer innerhalb von 3 Monaten keinen Nachweis über die Ausfuhr des Fahrzeuges, wird 2trde eine Rechnung inklusive Mehrwertsteuer erstellen und den als Sicherheit einbehaltenen Betrag als Mehrwertsteuer an das deutsche Finanzamt abführen.
5. Mit dem Transport eines Fahrzeuges zu einem Standort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann 2trde ein externes Transportunternehmen beauftragen. Gemäß diesem Auftrag ist das Transportunternehmen verpflichtet, 2trde die Gelangenheitsbestätigung/ Ausfuhrbescheinigung nach Ausfuhr des Fahrzeuges unverzüglich zu übermitteln.
VIII: Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung trägt der Einlieferer bis zur Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer. Erfolgt der Transport eines Fahrzeuges auf Wunsch des Käufers durch ein Transportunternehmen, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe des Fahrzeuges an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
2. Bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeuges analog Ziffer 1 bei dessen Übergabe an den Einlieferer oder das Transportunternehmen wieder auf den Einlieferer über.
IX. Reklamationen
1. Reklamationen und Mängelrügen sind von Käufern unmittelbar gegenüber 2trde schriftlich geltend zu machen.
2. Käufer sind verpflichtet, nach Übergabe des Fahrzeuges Mängel sowie fehlendes Zubehör unverzüglich schriftlich zu rügen. Als unverzüglich gilt eine Rüge dann, wenn sie bis 24:00 Uhr des auf die Übergabe folgenden Werktages erfolgt. Sollte das Fahrzeug im Auftrag eines Käufers an ein Transportunternehmen übergeben werden, ist bei Übergabe an dieses eine Transport – Übergabebescheinigung zu erstellen. In dieser Transport – Übergabebescheinigung sind festgestellte sichtbare Mängel aufzunehmen. Für bei dem Transport entstehende Schäden am Fahrzeug haftet ausschließlich das Transportunternehmen. Im Falle der Übergabe an ein Transportunternehmen verlängert sich die Rügefrist bis 24:00 Uhr des Werktages nach Übergabe des Fahrzeuges durch das Transportunternehmen an den Käufer, längstens jedoch bis 24:00 Uhr des 6. Werktages nach Verkauf. Sollte innerhalb dieser Fristen eine präzise Mängeldiagnose nicht möglich sein, hat dennoch die generelle Rüge des Mangels innerhalb dieser Fristen zu erfolgen. Spätere sowie mündliche/fernmündliche Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
3. 2trde informiert den Einlieferer über das Vorliegen einer Reklamation, prüft deren Berechtigung, – gegebenenfalls unter Hinzuziehung ihrer Rechtsabteilung – und teilt dem Einlieferer, verbunden mit einer Empfehlung, das Ergebnis ihrer Prüfung mit.
4. Dem Einlieferer steht es frei, dieser Empfehlung zu folgen oder sie abzulehnen. Hält 2trde eine Reklamation für berechtigt, der Einlieferer hingegen für unberechtigt, hat er dies 2trde schriftlich mitzuteilen. Dieser Mitteilung entsprechend wird 2trde die Reklamation des Käufers ablehnen.
5. Hält der Käufer trotz Ablehnung seine Reklamation gegenüber 2trde aufrecht, erfolgt die weitere Behandlung dieser Reklamation in enger Abstimmung zwischen Einlieferer und 2trde. Hierzu wird 2trde dem Einlieferer die relevante Korrespondenz zwischen ihr und dem Käufer unverzüglich übermitteln, insbesondere in Fällen, in denen der Käufer eine Klage ankündigt oder anhängig macht.
7. 2trde weist den Einlieferer darauf hin, dass sie rechtlich verpflichtet ist, ihn namentlich zu benennen, sofern der Käufer dies fordert.
8. Im Innenverhältnis zwischen Einlieferer und 2trde ist 2trde an die Entscheidungen des Einlieferers gebunden. Soweit der Einlieferer, auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen 2trde und dem Käufer, eine Reklamation ablehnt und diese durch ein Gericht rechtskräftig als begründet festgestellt wird, hat er 2trde die ihr aus dieser Reklamation entstandenen Kosten, einschließlich aller Rechtsverfolgungskosten zu erstatten und sie von sonstigen Forderungen des Käufers freizustellen.
X. Gebühren
1. Die von Nutzern zu zahlenden Gebühren und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den mit diesen geschlossenen Rahmenverträgen.
2. Besteht kein Rahmenvertrag sind die Gebühren der Plattform zu entnehmen. Die angefallenen Gebühren sind auch dann von dem Einlieferer zu zahlen, wenn ein Käufer nicht zahlt oder im Falle der Rückabwicklung eines Kaufvertrages den Kaufpreis zurückerhält, es sei denn, dass 2trde den Grund der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder der Nichtzahlung des Kaufpreises zu vertreten hat.
3. Änderung von Gebühren werden von 2trde auf der Plattform rechtzeitig bekannt gegeben. Die weitere Inanspruchnahme der Leistungen von 2trde nach Bekanntgabe einer Gebührenänderung beinhaltet die Akzeptanz der Gebührenänderung.
XI. Nutzungsrechte, Rechte Dritter, Hosting
1. Der Einlieferer räumt 2trde an allen von ihm und/oder auf seine Veranlassung zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Inhalte und Daten in allen bekannten und unbekannten Medien und Nutzungsarten ein, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung, der Verbreitung, der öffentlichen Wiedergabe (einschließlich des Rechtes der Zurverfügungstellung auf Abruf und Versendung), des Rechts der Übersetzung und Bearbeitung und des Rechts, die Inhalte und Daten auch mit anderen Werken zu verbinden, sie zu ergänzen, zu erweitern, sowie des Rechts, die Inhalte und Daten selbst zu analysieren und/oder durch Dritte analysieren zu lassen, statistisch auszuwerten und/oder auswerten zu lassen (einschließlich des sogenannten „Text und Data Mining“) und auch zu Zwecken des Marketings, der Werbung, der Marktforschung und der Statistik zu nutzen und zu verwerten, sowie des Rechts, die vorgenannten Rechte teilweise oder insgesamt auf Dritte zu übertragen sowie aller sonstigen zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Die Verwertungs – und Nutzungsrechte bestehen auch über die Vertragslaufzeit hinaus fort, soweit dies zu Zwecken der Vertragserfüllung, für Abrechnung – oder Nachweiszwecke oder zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Eine Pflicht zur Ausübung und Nutzung dieser Rechte besteht nicht.
2. Der Einlieferer trägt dafür Sorge, dass der jeweilige Urheber oder Ersteller auf die Ausübung seines Rechtes zur Namensnennung, soweit möglich, verzichtet.
3. Der Einlieferer garantiert, dass er an sämtlichen Inhalten und Daten alle erforderlichen Nutzungs – und Verwertungsrechte an Urheberrechten, Kennzeichenrechten und sonstigen Rechten von Dritten eingeholt hat, dass er über die vorgenannten Rechte frei verfügen kann, dass deren Verwendung und Nutzung nach Maßgabe dieser AGB keine Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche oder vertragliche Regelungen verletzen. Er stellt weiter sicher, dass bei der/den einschlägigen Gutachterorganisation (en) die erforderlichen Berechtigungen für 2trde vorliegen. Sofern der Einlieferer personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, garantiert er, alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt zu haben. Machen Dritte wegen eines Verstoßes gegen diese Regelung Ansprüche gegen 2trde geltend, stellt der Einlieferer 2trde von diesen Ansprüchen frei, einschließlich etwa angefallener Kosten der Rechtsverfolgung.
4. 2trde ist berechtigt, die vom Einlieferer selbst oder auf dessen Veranlassung übermittelten fahrzeugbezogenen Daten (einschließlich aller fahrzeugbezogenen Angaben, Rohdaten, statistischen Daten und Metadaten, Fahrzeugtypen, Unfallstatistiken etc.), ohne Bezug zu der Person des Einlieferers, auch nach Vertragsende zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen und zu verwerten. 2trde erstellt Sicherungskopien der Daten von bereits verkauften Fahrzeugen, die dem Einlieferer im Regelfall für bis zu 6 Monate nach dem Tag des Verkaufs eines Fahrzeuges zur Verfügung gestellt werden können. 2trde sichert zu, diese Daten nach Ende des Nutzungsvertrages nicht mit personenbezogenen Daten des Einlieferers zusammenzuführen.
5. 2trde räumt den Nutzern das örtlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform und den Account sowie die Software zu ihren internen Geschäftszwecken zu nutzen und durch die von 2trde zugelassenen Mitarbeiter der Nutzer nutzen zu lassen.
Nutzer sind nicht berechtigt:
- ihren Account, gleich in welcher Rechtsform, anderen als den Berechtigten zu überlassen, ihn
- zu reproduzieren oder in sonstiger Weise zu vertreiben,
- die von 2trde angebotenen Leistungen zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen,
- Funktionen der Plattform, für die ihnen keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren
- und zu nutzen
- den Quellcode der Software zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine
- Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich zwingend nach dem UrhG zulässig,
- rechtliche Hinweise, insbesondere auf Schutzrechten von 2trde zu entfernen, zu verdecken oder
- zu verändern.
XII. Datenschutz/Verwendung gespeicherter Daten
1. 2trde ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen. Hierbei hat sie insbesondere die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes zu beachten.
2. 2trde ist insbesondere berechtigt, die Daten und Angaben zum Verkauf von Fahrzeugen
- im Rahmen der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen durch den durch den Einlieferer/Käufer
- zu verwenden und zu veröffentlichen, soweit dies zur Nutzung dieser Dienste erforderlich ist,
- an die Parteien eines Kaufvertrages weiterzuleiten, soweit es erforderlich ist,
- an Dritte weiterzuleiten, soweit dies nachgewiesenermaßen zur Wahrung berechtigter Interessen
- Dritter oder öffentlicher Interessen erforderlich ist, z.B. wenn es der Aufklärung eines Missbrauchs
- der Plattform oder der allgemeinen Rechtsverfolgung dient,
- in anderen Fällen nach Einwilligung des Einlieferers/Käufers weiterzugeben,
- Verkaufsdaten d. h. Fahrzeugdaten, Bietschritte und Fahrzeugpapiere anonymisiert zu verwenden.
3. Nimmt ein Nutzer seine Anmeldung zurück, so hat er Anspruch auf Löschung der personenbezogenen gespeicherten Daten, es sei denn, 2trde benötigt diese noch für die Abwicklung von Verträgen.
4. Nutzern ist es untersagt, Kontaktdaten und Adressen sowie sonstige Inhalte, die sich auf der Website von 2trde befinden, für kommerzielle Werbung zu verwenden.
5. Im Rahmen der Nutzung der Plattform und der Software erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Der jeweilige Nutzer ist dabei Verantwortlicher und 2trde ist Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung durch 2trde ist in der Vereinbarung Auftragsvereinbarung zwischen den Parteien geregelt, die unter LINK abrufbar ist und die ausdrücklich in den Vertrag zwischen den Parteien einbezogen wird.
XIII. Haftung
1. 2trde haftet nicht für Schäden, die Nutzern oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und Software oder anderen von 2trde erbrachten Dienstleistungen entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass aufgrund technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig auf der Plattform eingehen oder berücksichtigt wurden. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass Fahrzeuge nicht oder nicht zutreffend dargestellt wurden (z.B. zeitweiliger Ausfall der Plattform). Soweit es für Wartungsarbeiten und Updates o. ä. erforderlich ist, behält sich 2trde eine zeitweise Außerfunktionssetzung ihrer Webseite und ihres Systems vor. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Rechtmäßigkeit eines Verkaufsangebotes haftet ausschließlich der Einlieferer.
2. Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste, etc. Dritter gegeben ist, haftet 2trde weder für Zugänglichkeit, Bestand oder die Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für deren Inhalt. Insbesondere haftet 2trde nicht und übernimmt keine Gewähr für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
3. 2trde haftet ferner nicht für Zugänglichkeit, Bestand, Sicherheit, Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität oder Inhalt der Datenbanken oder Dienste von Dritten sowie von deren Daten, welche auf der Plattform integriert sind. Insbesondere macht 2trde keine Zusicherungen und leistet keine Gewähr hinsichtlich der Leistungen und technischen Voraussetzungen der Auktionshäuser. Die Funktionsfähigkeit und der Ablauf der Auktion wie auch die Verantwortung für (technische) Störungen liegen im Verantwortungsbereich der Auktionshäuser. Störungen der Datenübermittlung seitens der Auktionshäuser können dazu führen, dass eine Datenlieferung und die Auktion nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
4. 2trde haftet Nutzern und Dritten gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 2trde oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 2trde beruhen.
5. Bei einer fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 2trde der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen.
6. Bestehende Herstellergarantien werden durch die Verkäufe nicht berührt.
7. Eine weitergehende Haftung von 2trde ist ausgeschlossen.
8. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen 2trde nach Ziffer 1-3, 5 dieses Abschnitts beträgt 1 Jahr.
9. Die Nutzer sind gegenüber 2trde für Schäden, die dieser im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform aufgrund einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten entstehen, zum Schadensersatz verpflichtet.
XIV. Sachmängelhaftung
1. Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Fahrzeuge werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Gebrauchte Fahrzeuge weisen dem Alter bzw. dem Kilometerstand entsprechende Verschleißerscheinungen auf. 2trde ist nicht Eigentümer der Fahrzeuge und übernimmt somit keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Fahrzeuges. Ebenso übernimmt 2trde keine Gewähr für die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben des Einlieferers. Dies gilt insbesondere für Angaben über eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Fahrzeuges oder dessen Ausstattung. Für diese Angaben haftet ausschließlich der Einlieferer.
2. Der Sachmängelhaftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 2trde oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 2trde beruhen.
3. Fahrzeuge werden von 2trde keiner technischen Prüfung unterzogen.
4. Der Einlieferer ist damit einverstanden, dass 2trde dem Käufer seinen Namen mitteilt, wenn dieser Sachmängelhaftungsansprüche geltend macht, die nicht offensichtlich unbegründet sind und der Käufer schriftlich geltend macht, die Identität des Einlieferers offenzulegen.
XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Deutsche Sprache
1. Diese AGB sowie auch die zwischen 2trde und dem Einlieferer sowie dem Auktionshaus bestehende Rahmenverträge über die Nutzung der Plattform, der Nutzung der Software und die Durchführung von Auktionen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten sind die AGB in deutscher Sprache. Übersetzungen dieser AGB dienen der Information und Verständlichkeit. Gleiches gilt für die Fahrzeugbeschreibung auf der Plattform.
2. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit den AGB, den Rahmenverträgen und den Kaufverträgen über Fahrzeuge ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von 2trde in München.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalte zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. 2trde ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.
5. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
6. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (N-Kaufrecht/CISG) und die Regelungen des internationalen Privatrechts geltend nicht. Die Vertrags – und Auktionssprache ist Deutsch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden, dienen diese nur der Information. Es findet die deutsche Fassung Anwendung.
XVI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in die AGB aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der der unwirksamen oder unanwendbar waren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten.
