Gewährleistungspflicht und Gebrauchtwagenhandel – Wie reagiert der Handel?

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Ab 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenverkauf von sechs Monaten auf ein Jahr. Was das für Händler bedeutet und eine mögliche Lösungsstrategie erfahren Sie hier. 

Am 30. Juni 2012 wurde das “Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufvertrages” als Umsetzung der EU-Warenverkaufsrichtlinie veröffentlicht. Am 1. Januar 2022 tritt das Gesetz in Kraft. Vor allem für den Gebrauchtwagenverkauf hat das Auswirkungen – auf Beweislastumkehr und Verjährungsverkürzung. 


Beweislastumkehr und Haftung für digitale Komponenten


Derzeit und nach der herrschenden Rechtsmeinung wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auftritt, schon vor der Übergabe vorhanden war. Ab dem 01. Januar 2022 wird dieser Zeitraum auf ein ganzes Jahr ausgedehnt. Außerdem haften Händler jetzt auch für fest verbaute digitale Komponenten eines Fahrzeugs, wie beispielsweise ein eingebautes Navigationssystem. 


Verjährungsverkürzung

Die Option der Verjährungsverkürzung besteht auch weiterhin: die Verjährung gebrauchter Waren und Fahrzeuge darf auch zukünftig auf ein Jahr verkürzt werden. 

Allerdings ist diese Verkürzung nur, wenn: 

  • der Verbraucher vor der Vertragserklärung über die Verkürzung der Verjährungsfrist in Kenntnis gesetzt wird
  • und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich gesondert vereinbart ist 

Die bisherige Regelung über allgemeine Geschäftsbedingungen ist nicht mehr ausreichend. Es muss jetzt eine Individualvereinbarung zwischen Kunden und Unternehmen geben, auch müssen Verträge und Vertragsvorlagen angepasst werden. 

Welche Auswirkungen hat das auf den Gebrauchtwagenhandel?

Der Handel sieht sich durch die Auswirkungen der Chipkrise und dem Mangel an Fahrzeugen im Neu- und Gebrauchtwagengeschäft ohnehin schon gebeutelt. Wie gehen Händler mit der neuen Situation um? Nachgefragt haben wir bei Piero Lo Presti, Betriebsleiter im Autohaus Fricke: “Im Tagesgeschäft wird sich wenig ändern. Jedes gebrauchte Fahrzeug, welches wir an Endkunden verkaufen, läuft in einer Eigengarantie oder in einer Garantie mit Versicherungslösung. Die Versicherungslösung werden wir in notwendigen Punkten anpassen müssen, zum Beispiel bei einem fest verbauten Navigationssystem. Der erhöhte Preis für die Versicherung oder auch unser erhöhtes Risiko in der Eigengarantie kostet selbstverständlich Geld, welches wir notgedrungen in den Verkaufskalkulationen gegenüber unseren Kunden berücksichtigen müssen.” Den Nutzen für die Verbraucher sieht auch Thomas Hapke, Verkaufsleiter Gebrauchtwagen vom Autohaus Ernst+König aus Freiburg, kritisch:

“Das Vertragswerk beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs an einen Verbraucher wird immens aufgebläht, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, inwieweit das dem Verbraucherschutz letztendlich dienlich sein wird, sei dahin gestellt. Für uns bedeutet das in erster Linie einen erhöhten zeitlichen Aufwand bei der Erstellung und Kontrolle der Verträge. Da der überwiegende Teil der verkauften Gebrauchtfahrzeuge im Endkundenbereich noch mit einer Werks- bzw. Anschlussgarantie ausgestattet ist, bleibt das Risiko der Verlängerung der Beweislast im Gewährleistungsfall in einem überschaubaren Rahmen.”

Doch wie sehen die Strategien der Autohäuser im Einzelnen aus? Lo Presti vom Autohaus Fricke sagt:

“Jedes Auto wurde und wird weiterhin äußerst gewissenhaft geprüft. Das Gewährleistungsrisiko wird verschärft kontrolliert. Das Resultat wird sein, dass ältere Fahrzeuge mit erhöhten Laufleistungen, welche bisher aufgrund der guten Beschaffenheit noch an den Endkunden verkauft wurden, nun in den B2B-Kanal rutschen.”

Auch bei Ernst+König wird man in Zukunft verstärkt auf die B2B-Vermarktung setzen. Thomas Hapke dazu: “Bei Fahrzeugen, die sich außerhalb der Herstellergarantie befinden bzw. aufgrund ihres Alters oder Kilometerstandes ein erhöhtes Risiko darstellen, werden wir verstärkt den Fokus auf die B2B-Vermarktung über 2trde legen. Hier bietet sich für uns die Möglichkeit Fahrzeuge überregional zu vermarkten und dabei die Marge je Fahrzeug zu optimieren ohne im Nachhinein mit einer Minderung dieser durch einen Gewährleistungsfall rechnen zu müssen.
Für uns eine saubere Sache, für den Endverbraucher wird dies mit Sicherheit bedeuten, dass der Verkauf von ‘echten Gebrauchten’ zunehmend aus dem seriösen Handel verschwindet.”

2trde kann Händlern bei beiden Problemen helfen: Eine umfassende Dokumention in der Gebrauchtwagenbewertung und bei einer gewinnbringenden Auktionsstrategie durch eine Plattform, die eine schnelle und effiziente Fahrzeugaufnahme bietet und gleichzeitig Auktionen auf bis zu 6 Auktionshäusern gleichzeitig durchführt. Sie wollen mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns. 

 


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Johannes Stoffel
Geschäftsführer

Als CEO ist Johannes der innovative Antrieb von 2trde. Hier schreibt er vor allem über aktuelle Branchenereignisse, Zukunftsvisionen und disruptive Entwicklungen.